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Geplante Minijob-Änderungen: Was Saisonbetriebe an der Küste jetzt im Blick behalten sollten

Die Pauschalsteuer für Minijobs soll 2027 von 2 auf 5 Prozent steigen. Was das für Saisonbetriebe kostet und wie du dich vorbereitest.

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Dieser Beitrag wurde mit KI erstellt und noch nicht redaktionell geprüft.

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Was bedeuten die geplanten Änderungen bei Minijobs und Wochenarbeitszeit für meinen kleinen Saisonbetrieb, und wie bereite ich meine Verwaltung darauf vor?

Kurz gesagt

Der Kabinettsentwurf sieht vor, die Pauschalsteuer für Minijobs zum 01.01.2027 von 2 auf 5 Prozent anzuheben. Minijobs bleiben erlaubt, die Verdienstgrenze von 603 Euro bleibt vorerst. Für dich heißt das: höhere Arbeitgeberkosten pro Kraft. Bereite Budget, Dienstplan und Abstimmung mit dem Lohnbüro jetzt vor, statt im Dezember.

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Das Wichtigste

Das Bundeskabinett hat am 02.09.2026 den Entwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 beschlossen. Darin steigt der Pauschsteuersatz für Minijobs von 2 auf 5 Prozent.

Bei 603 Euro Monatsverdienst steigt die Pauschalsteuer laut Rechenbeispiel von 12,06 auf 30,15 Euro, also rund 540 Euro mehr pro Jahr und Kraft.

Minijobs werden nicht abgeschafft. Die Verdienstgrenze von 603 Euro bleibt vorerst, bestehende Verträge musst du nicht umstellen.

Zusätzlich wird im Rahmen einer GKV-Reform über höhere Pauschalbeiträge zur Krankenversicherung diskutiert. Das ist noch nicht beschlossen.

Was du jetzt tun kannst: Kosten je Saisonkraft durchrechnen, Dienstpläne sauber dokumentieren und Termin mit dem Lohnbüro vor Jahreswechsel setzen.

Wenn du im Sommer mit fünf oder acht Aushilfen fährst und im Januar mit zwei, dann ist jede Änderung an Minijobs für dich keine Randnotiz. Ich fasse zusammen, was beschlossen ist, was noch diskutiert wird und was du in deiner Verwaltung in den nächsten Wochen anfassen solltest.

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Was genau ist beschlossen und was nur geplant?

Das Bundeskabinett hat am 02.09.2026 den Entwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 beschlossen. Darin ist vorgesehen, den einheitlichen Pauschsteuersatz für Minijobs nach Paragraf 40a Absatz 2 EStG von 2 auf 5 Prozent anzuheben. Das geplante Inkrafttreten ist der 01.01.2027 (gegen-hartz.de, 04.09.2026).

Wichtig: Das ist ein Gesetzentwurf, kein fertiges Gesetz. Der DEHOGA verweist ebenfalls auf die geplante Erhöhung und sieht darin eine klare Mehrbelastung für Betriebe im Gastgewerbe (DEHOGA Berlin, 03.09.2026). Der Verband fordert nach dem Kabinettsbeschluss ausdrücklich, Minijobs bezahlbar zu halten, und nennt die Erhöhung ein falsches Signal (DEHOGA Berlin, 09.09.2026).

Noch nicht beschlossen ist die weitergehende Idee, den steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus von Minijobs ganz abzuschaffen. Diese Entscheidung wurde auf den Herbst 2026 vertagt (MLP Financify, 16.07.2026). Der DEHOGA warnt, dass Vorschläge aus der Rentenkommission im Gastgewerbe potenziell eine Million Minijobs gefährden könnten (DEHOGA Bundesverband, 22.06.2026).

Kein sofortiges Aus für Minijobs. Bestehende Verträge musst du nach aktuellem Stand nicht umstellen, die Verdienstgrenze von 603 Euro bleibt vorerst bestehen. Die zentrale Änderung ist die höhere Pauschalsteuer auf Arbeitgeberseite.

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Was kostet mich das pro Saisonkraft?

Rechne es einmal für deinen Betrieb durch, dann ist die Diskussion greifbar. Bei einem Minijob an der Verdienstgrenze von 603 Euro im Monat steigt die Pauschalsteuer nach den Planungen von 12,06 Euro auf 30,15 Euro. Das sind 18,09 Euro mehr pro Monat und rund 540 Euro mehr pro Jahr je Beschäftigtem (vollbesteuert.de, 31.08.2026).

Anzahl Minijobs an der GrenzeMehrkosten pro MonatMehrkosten pro Jahr
118,09 Eurorund 540 Euro
354,27 Eurorund 1.620 Euro
590,45 Eurorund 2.700 Euro

Die Werte in der Tabelle sind die Hochrechnung des Rechenbeispiels aus der Quelle. Wer nur sechs Monate Saison fährt oder unter der Grenze bleibt, liegt entsprechend darunter. Für ein Café mit drei Aushilfen im Sommer reden wir über einen überschaubaren, aber planbaren Betrag. Für einen Betrieb mit zehn Saisonkräften wird es ein Posten, den du in der Kalkulation sehen willst.

Für die Beschäftigten selbst ändert sich nach dem Entwurf in der Regel nichts. Sie zahlen weiter keine Steuern auf den Minijob, die Erhöhung greift auf Arbeitgeberseite (Merkur.de, 15.09.2026).

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Was muss ich in Lohnbüro und Verwaltung vorbereiten?

Die eigentliche Umstellung des Steuersatzes macht dein Lohnbüro oder deine Lohnsoftware. Dein Job ist die Vorbereitung drumherum. Genau da geht auf der Insel viel Zeit verloren, weil Stunden auf Zetteln und in drei verschiedenen Köpfen liegen.

01Liste alle aktuellen Minijobs auf, mit Monatsverdienst und geplanter Saisonlänge. Eine Tabelle reicht.

02Rechne die Mehrkosten je Kraft und für die Saison 2027 aus. Damit hast du eine Zahl statt eines Bauchgefühls.

03Setze bis November einen Termin mit Steuerberatung oder Lohnbüro. Frage konkret, welche Stammdaten für den Jahreswechsel angepasst werden müssen und wer das macht.

04Prüfe, ob deine Stundenerfassung sauber ist. Digitale Zeiterfassung statt Zettel spart dir bei jeder Abrechnung Rückfragen.

05Halte fest, welche Verträge zum Saisonstart neu geschlossen werden. Das ist der natürliche Zeitpunkt für Anpassungen.

Welche Beschäftigungsform für eine einzelne Person passt, gehört in die Hand deiner Steuerberatung. Ich kann dir nur sagen: Ohne saubere Stundendaten kann dir auch die beste Beratung nichts rechnen.

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Wie plane ich Dienstpläne bei schwankender Auslastung?

Auf Borkum, Norderney oder in Greetsiel liegt die Auslastung zwischen Juli und November weit auseinander. Branchenportale betonen, dass Betriebe geringfügige Beschäftigung weiter nutzen können, ihre Kostenkalkulation und Personalplanung aber besonders für Saisonspitzen anpassen sollten (HOGAPAGE, 03.09.2026).

Praktisch heißt das für die Planung:

Plane Spitzenwochen und Randwochen getrennt. Wer im August fünf Kräfte braucht, braucht im Oktober selten fünf.

Halte die Verdienstgrenze im Blick, statt am Monatsende zu korrigieren. Ein einfaches Stundenkonto pro Person reicht dafür.

Gib Dienstpläne früher heraus. Wer zwei Wochen vorher Bescheid weiß, springt seltener ab. Verlässlichkeit ist bei Aushilfen oft wichtiger als ein Euro mehr.

Bündele kurze Schichten. Zwei Vierstundenschichten sind für dich und die Kraft meist besser als vier Zweistundenschichten.

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Was kommt bei den Sozialabgaben möglicherweise noch dazu?

Parallel zur Steuerreform wird im Rahmen einer GKV-Reform diskutiert, den pauschalen Krankenversicherungsbeitragssatz für Minijobs von bisher 13 Prozent auf den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent anzuheben und zusätzlich den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz von rund 2,9 Prozent zu erheben. Der DEHOGA bewertet das kritisch (DEHOGA Berlin, 22.04.2026).

Diese Beitragsänderungen sind Diskussionsstand, nicht beschlossen. Plane sie nicht als feste Kosten ein, aber lass in deiner Budgetplanung für 2027 etwas Luft. Wer erst im Frühjahr rechnet, hat die Preise für die Saison schon veröffentlicht.

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Wie spreche ich mit meinen Saisonkräften darüber?

Das Thema kursiert in Nachrichten und sorgt für Unruhe. Überschriften über eine Abschaffung von Minijobs bleiben hängen, auch wenn der Sonderstatus nicht angetastet wurde. Nimm das Thema aktiv auf, bevor jemand mit Halbwissen kündigt.

Sag klar, was Stand heute gilt: Der Minijob bleibt, die Verdienstgrenze bleibt vorerst, die Mehrkosten trägt der Betrieb.

Sag ebenso klar, was offen ist, statt Sicherheit zu versprechen, die du nicht hast.

Wenn sich bei einer Person etwas ändern soll, sprich vor der Saisonplanung darüber, nicht beim ersten Dienstplan.

Halte die Info schriftlich fest, zum Beispiel als kurze Notiz im Teamchat. Dann erzählen nicht drei Leute drei Versionen.

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Womit fängst du am besten an?

Mit der Liste. Eine Übersicht aller Minijobs mit Verdienst und Saisonmonaten, daraus die Mehrkosten, daraus ein Termin mit dem Lohnbüro. Das sind zwei Stunden Arbeit und danach ist das Thema für dich sortiert. Alles Weitere hängt davon ab, wie das Gesetzgebungsverfahren ausgeht.

Der zweite Hebel liegt in der Verwaltung selbst. Wer Stunden digital erfasst, Dienstpläne an einem Ort führt und Abrechnungsdaten ohne Nachfragen ans Lohnbüro gibt, spürt eine Steuererhöhung deutlich weniger als jemand, der jeden Monat drei Abende mit Zetteln verbringt.

Wenn du wissen willst, wo in deiner Saisonverwaltung konkret Zeit liegen bleibt, kannst du einen Digital-Check anfragen. Wir gehen deine Abläufe durch und du bekommst eine Liste mit dem, was sich lohnt. Ohne Verpflichtung, für maximal 149 Euro.

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Häufige Fragen

Fragen und Antworten

Werden Minijobs 2027 abgeschafft?

Nach aktuellem Stand nein. Im Koalitionsausschuss wurde nur die Erhöhung der Pauschalsteuer beschlossen, die Entscheidung über den Sonderstatus von Minijobs wurde auf den Herbst 2026 vertagt (MLP Financify, 16.07.2026). Bestehende Verträge musst du deswegen nicht umstellen.

Zahlen meine Aushilfen künftig mehr Steuern?

Nach dem Gesetzentwurf sollen Minijobber in der Regel weiterhin keine Steuern zahlen. Die Erhöhung von 2 auf 5 Prozent greift auf der Arbeitgeberseite (Merkur.de, 15.09.2026).

Bleibt die Verdienstgrenze von 603 Euro bestehen?

Ja, sie bleibt nach aktuellem Stand vorerst bestehen. Die zentrale Änderung im Kabinettsentwurf ist die höhere Pauschalsteuer (fuer-gruender.de, 08.07.2026).

Ab wann soll die neue Pauschalsteuer gelten?

Der Entwurf sieht ein Inkrafttreten zum 01.01.2027 vor (gegen-hartz.de, 04.09.2026). Das Gesetzgebungsverfahren läuft noch, deshalb solltest du bis zum Jahreswechsel verfolgen, was final verabschiedet wird.

Lohnt sich für einzelne Kräfte ein Wechsel zu kurzfristiger Beschäftigung oder Teilzeit?

Das hängt von Stundenzahl, Saisonlänge und der persönlichen Situation der Person ab. Diese Einordnung gehört zu deiner Steuerberatung. Was du vorbereiten kannst, ist eine saubere Übersicht über Stunden und Verdienste je Kraft, damit die Beratung schnell rechnen kann.

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